
Bei
dem auf 11,5 m Länge und eine erhaltene Breite von 2,8 dokumentierten Wrack
handelt es sich um das Fragment eines Schiffsendes. Dafür spricht, dass
sich der Rumpf innerhalb der freigelegten Sektion verschmälerte, die Seite
zur Schiffsmittelachse hin gekrümmt verläuft, zwei von drei Bodenplanken
sich einseitig verjüngen und die Bordkante zum schlankeren Rumpfende hin
messbar ansteigt. Außerdem hat sich der Ansatz einer aufkimmenden, noch
ungefähr 3,6 m langen Kaffe erhalten. Obwohl die Beplankung mit rund 4
cm Stärke vergleichsweise schwach und die Bauhöhe mit 95 cm eher flach
ausgelegt worden ist, lässt sich bereits durch Augenmaß beurteilen,
dass der Mainzer Prahm zu den größten seiner Art zu zählen ist.
Die
ursprüngliche Breite vom Schiffskörper leitet sich bei Berücksichtigung
des Plankensystems aus den verfügbaren Dimensionen ab. Nach dem asymmetrischen
Zuschnitt der beiden dem Kimmholz benachbarten um 80 cm breiten Planken, an
die noch ein schmälerer parallelseitig besäumter Gang anschließt,
ist abzusehen, dass letzterer die Mittelplanke darstellte, der Schiffsboden
somit spiegelsymmetrisch gegliedert war. Dafür spricht nicht zuletzt, dass
allein die beiden auf das Kimmholz folgenden Gänge sich zum Schiffsende
hin verschmälern und einen gekrümmten Nahtverlauf markieren, wodurch
die Verjüngung des Schiffsrumpfs bewirkt worden ist; demgegenüber
leitete die zentrale Bodenplanke ohne deutliche Reduzierung in der Breite kontinuierlich
in die Kaffe über. Gespiegelt an der Mittelachse der Zentralplanke, war
der Rumpf in der geborgenen Sektion knapp 5 m breit; mit Rücksicht auf
seine Seitenkontur ergibt sich für die verlorene Hauptsektion eine maximale
Breite über alles von rund 5,2 m.
Gemessen
an den für antike Prähme bekannten Längen-Breiten-Verhältnissen
von zumeist 6,9 bis 7,1 war das Mainzer Fahrzeug demnach deutlich länger
als 35 m. Dieses Ergebnis lässt sich einerseits durch Beobachtungen zur
Verteilung der Korben, andererseits durch Vergleiche mit Proportionen und Abmessungen
annähernd komplett erhaltener Rümpfe noch genauer fassen. So geht
aus der Anordnung der Korbenpaare des Mainzer Wracks hervor, dass dem Baukonzept
des Fahrzeugs ein römisches Maßsystem zugrunde lag. Der gemittelte
Abstand zwischen den Spanten beträgt 66 bis 68 cm, eine Strecke, die offensichtlich
das Äquivalent von zwei drusianischen Fuß (pedes Drusiani)
à 33,5 cm mit geringfügigen Toleranzen darstellt.
Da
es sich hierbei um die beim Bau des Schiffs verwendete Maßeinheit handelt,
wird die Gesamtlänge dieses Prahms ebenso wie bei anderen, auf der Grundlage
des pes monetalis (ca. 29,6 cm) gebauten Plattbodenschiffen das
Produkt aus dem verwendeten Grundmaß gewesen sein. Wählt man hier
die im römischen Duodezimalsystem "runde" Zahl von 120 Fuß (= 1 actus),
ergeben sich 120 x 0,335 m = 40,2 m Gesamtlänge, die mit der aus dem üblichen
Längen-Breiten-Verhältnis grob ableitbaren Dimension noch korrespondieren.
Dass die so begründbare Gesamtlänge den antiken Abmessungen am nächsten
kommt, lässt sich durch einen weiteren Befund stützen:
Die im Wrack angetroffene Sequenz der Korben weist ab 4,6 m vom unteren Kaffenansatz entfernt eine größere, genau 6 drusianische Fuß lange Lücke auf. Hätte man dort zwar auch zwei Korbenpaare unterbringen können, weist die Anordnung von Eisennagelresten im Schiffsboden aber darauf hin, dass hier ursprünglich ein voluminöses Spant mittig montiert war. Gemäß der Entfernung zur Kaffe wird es sich dabei um das Mastspant und bei dem Wrack um die Überreste eines Vorschiffs gehandelt haben.
Verlängert man den beschädigten Schiffskörper unter Berücksichtigung vom Winkel des Kaffenbodens sowie der Kurvatur der Bordkante soweit bugwärts, bis die Kimmholzoberkante in die dort 65 cm Höhe erreichende Rampe mündet, so liegt das vordere Ende des Prahms annähernd genau fest. Für die Strecke Bug-Mastspant resultieren hieraus knapp 10,5 m bzw. 31 Fuß. Dieses Maß in Relation zur angenommenen Gesamtlänge des Fahrzeugs gesetzt, ergibt sich ein Streckenanteil von rund 26%. Das entspricht ungefähr den Proportionen des mit mindestens 35,5 m bislang längsten bekannten Prahms Zwammerdam 4.
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Die
Rekonstruktion der achterlich vom hergeleiteten Mastspant anschließenden
Rumpfabschnitte orientiert sich an den vom Befund vorgegebenen äußeren
Linien, den Bauteilabmessungen und dem Rhytmus der Spantverteilung. Nach dem
Vorbild der Prähme 2 und 6 von Zwammerdam wurde die Heckkaffe so dimensioniert,
dass ihre Längsausdehnung etwa der Hälfte von der Bugkaffe entspricht.

Als
Vorlage zur Ergänzung des verlorenen Mastspants diente die im Prahm von
Xanten-Wardt bezeugte Variante mit seitlich von der Mastspur angeordneten
Einlassungen für Stützen zur Unterfangung der Mastducht. Diese wiederum
entspricht dem Original von Zwammerdam 4. Ein in Zwammerdam gefundenes Heckruder
sowie ein in Zwammerdam, Prahm 6 in situ angetroffener hölzerner Beschlag
ergeben, hinsichtlich der Leinenführung ergänzt um Beobachtungen an
einem römischen Schiffsrelief, eine trimmbare Steuervorrichtung.


Die
Rekonstruktion der Takelage orientiert sich am Typ des reffbaren römischen
Rahsegels, dessen knapp 100 m2 große Segelfläche, auf
der Grundlage empirischer Regeln (Rahlänge ≈ doppelte Schiffsbreite)
unter Einbeziehung von Schiffsgewicht, Tragfähigkeit und Sicherheitsaspekten
kalkuliert, den Ansprüchen an eine Treibbesegelung vollauf genügt.
Der mittels Mastspant und –ducht sowie einer Verstagung steif verankerte Mast
bietet zusammen mit den Rahfallen die Möglichkeit zum Riggen einer Treideltrosse.
Text: Ronald Bockius
Literatur:
R. Bockius, Antike Schwergutfrachter – Zeugnisse römischen Schiffbaus und Gütertransports. In: Steinbruch und Bergwerk. Denkmäler Römischer Technikgeschichte zwischen Eifel und Rhein. Vulkanpark-Forsch. 2 (Mainz 2000) 127ff.
R. Bockius, Antike Prähme. Monumentale Zeugnisse keltisch-römischer Binnenschiffahrt aus dem 2. Jh. v. Chr. bis ins 3. Jh. n. Chr. Jahrb. RGZM 47, 2000, Teil 2 (im Druck).